unsere diplome
Unsere Lehrgänge und Diplome
Unsere Diplome sind also keine offiziellen Berufsausbildungen und nicht Eidgenössisch anerkannt.
Ausbildungen in der Form wie bei uns geboten, dienen der Persölichkeitsentwicklung oder Weiterbildung für Erwachsene. Es ist jedoch kein Ersatz, für einen anerkannten Berufsabschluss.
Mit Diplomen die wir ausstellen, kannst Du dennoch mit einigen Krankenkassen abrechnen.
Der Klient braucht eine Zusatzversicherung für Gesundheitsprävention, die rückerstatteten Beiträge für Behandlungen liegen zwischen 300 bis CHF 600.- pro Jahr. Bitte beachte, dass es sich hier um ungefähre Angaben handelt und es keine Garantie für die Übernahme der Kosten gibt, der Klient sollte sich, mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen und abklären ob die Massage-Behandlungen erstattet werden und in welcher Höhe.
Beispiel: die Swica bezahlt im Rahmen der Gesundheitsprävention max CHF 600.- pro Jahr für die klassische Massage...
(Stand Januar 2018 Änderungen vorbehalten)
Unsere Diplome sind also keine offiziellen Berufsausbildungen und nicht Eidgenössisch anerkannt.
Ausbildungen in der Form wie bei uns geboten, dienen der Persölichkeitsentwicklung oder Weiterbildung für Erwachsene. Es ist jedoch kein Ersatz, für einen anerkannten Berufsabschluss.
Mit Diplomen die wir ausstellen, kannst Du dennoch mit einigen Krankenkassen abrechnen.
Der Klient braucht eine Zusatzversicherung für Gesundheitsprävention, die rückerstatteten Beiträge für Behandlungen liegen zwischen 300 bis CHF 600.- pro Jahr. Bitte beachte, dass es sich hier um ungefähre Angaben handelt und es keine Garantie für die Übernahme der Kosten gibt, der Klient sollte sich, mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen und abklären ob die Massage-Behandlungen erstattet werden und in welcher Höhe.
Beispiel: die Swica bezahlt im Rahmen der Gesundheitsprävention max CHF 600.- pro Jahr für die klassische Massage...
(Stand Januar 2018 Änderungen vorbehalten)
Krankenkassen Anerkennung
Krankenkassen anerkannt
Du musst wissen, dass wirklich nur eidgenössisch anerkannte Berufe mit Fachausweis (FA) zur vollen Abrechnung mit den Krankenkassen berechtigen.
So zum Beispiel; der medizinische Masseur FA
In diesem Fall verordnet der Arzt eine Massagebehandlung oder ähnliches. Somit kommen zu Dir kranke Kunden, die eine Medizinische Massagebehandlung wünschen.
Du musst wissen, dass wirklich nur eidgenössisch anerkannte Berufe mit Fachausweis (FA) zur vollen Abrechnung mit den Krankenkassen berechtigen.
So zum Beispiel; der medizinische Masseur FA
In diesem Fall verordnet der Arzt eine Massagebehandlung oder ähnliches. Somit kommen zu Dir kranke Kunden, die eine Medizinische Massagebehandlung wünschen.
EMR / Erfahrungs-Medizinisches-register
EMR Anerkennung
(Texte von EMR übernommen)
Arbeitet das EMR im Auftrag der Versicherungen/Krankenkassen? -nein!
Das EMR arbeitet nicht, wie gelegentlich behauptet, im Auftrag der Versicherer. Das EMR ist eine Abteilung der Eskamed AG, einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft, an der die Versicherer nicht beteiligt sind. Das EMR vergibt an Therapeuten, welche die definierten EMR-Qualitätskriterien erfüllen, das EMR-Qualitätslabel. Ob und in welcher Art die Versicherer in ihrer Praxis auf dieses oder auf andere Qualitätslabel abstellen, entscheidet jeder Versicherer allein.
Das EMR funktioniert somit gleich wie die Qualitätslabel in anderen Bereichen. Wenn z.B. Lebensmittelgeschäfte Bio-Produkte anbieten wollen, sind sie völlig frei zu entscheiden, auf welche Bio-Labels sie sich stützen, welche Bio-Produkte sie anbieten und wann sie ein Bio-Produkt wieder aus dem Sortiment nehmen. Beim EMR-Qualitätslabel ist es genau so. Das EMR hat weder das Recht noch die Pflicht, auf die Gestaltung der Versicherungsprodukte und/oder die Vergütungspraxis Einfluss zu nehmen. Das EMR ist auch kein Verein oder Fachverband, der die Rechte seiner Mitglieder gegenüber den Versicherern vertritt. Ebenso wenig stellt das EMR eine Behörde dar, welche die Macht oder Kompetenz hat, Entscheide der Versicherer zu beeinflussen.
Garantie für Abrechnung mit Krankenkassen? - nein!
Gibt das EMR-Qualitätslabel mir oder meinen Patienten eine Garantie für die Erstattung meiner therapeutischen Leistungen durch die Versicherer?
Das EMR hat auf die Vergütung keinen Einfluss, da jeder Versicherer selbst entscheidet, ob und in welchem Umfang er Leistungen von Therapeuten vergütet, die das EMR-Qualitätslabel tragen. Auch vergüten nicht alle Versicherer die gleichen Methoden. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Patienten auf diesen Sachverhalt hinzuweisen, damit sie sich vorgängig bei ihrem Versicherer über dessen aktuelle Vergütungspraxis informieren und eine Kostengutsprache einholen können. Bitte richten Sie sämtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Vergütung der Therapie- und/oder Heilmittelkosten direkt an den jeweiligen Versicherer.
Rückerstattung der Behandlungskosten - welche AnforderungenEs spielt keine Rolle welches Diplom von welcher Schule Sie haben, die Krankenkassen haben Ihre eigenen Richtlinien.
Grundsätzlich gilt, dass ein Klient der eine Zusatzversicherung für Prävention abgeschlossen hat, auch Massagen abrechnen kann, welche als Gesundheitsprävention dienen. Dann wird bis zu einem gewissen Betrag (meist Maximal CHF 600.- pro Jahr) eine Rückerstattung der Kosten geleistet.
(Texte von EMR übernommen)
Arbeitet das EMR im Auftrag der Versicherungen/Krankenkassen? -nein!
Das EMR arbeitet nicht, wie gelegentlich behauptet, im Auftrag der Versicherer. Das EMR ist eine Abteilung der Eskamed AG, einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft, an der die Versicherer nicht beteiligt sind. Das EMR vergibt an Therapeuten, welche die definierten EMR-Qualitätskriterien erfüllen, das EMR-Qualitätslabel. Ob und in welcher Art die Versicherer in ihrer Praxis auf dieses oder auf andere Qualitätslabel abstellen, entscheidet jeder Versicherer allein.
Das EMR funktioniert somit gleich wie die Qualitätslabel in anderen Bereichen. Wenn z.B. Lebensmittelgeschäfte Bio-Produkte anbieten wollen, sind sie völlig frei zu entscheiden, auf welche Bio-Labels sie sich stützen, welche Bio-Produkte sie anbieten und wann sie ein Bio-Produkt wieder aus dem Sortiment nehmen. Beim EMR-Qualitätslabel ist es genau so. Das EMR hat weder das Recht noch die Pflicht, auf die Gestaltung der Versicherungsprodukte und/oder die Vergütungspraxis Einfluss zu nehmen. Das EMR ist auch kein Verein oder Fachverband, der die Rechte seiner Mitglieder gegenüber den Versicherern vertritt. Ebenso wenig stellt das EMR eine Behörde dar, welche die Macht oder Kompetenz hat, Entscheide der Versicherer zu beeinflussen.
Garantie für Abrechnung mit Krankenkassen? - nein!
Gibt das EMR-Qualitätslabel mir oder meinen Patienten eine Garantie für die Erstattung meiner therapeutischen Leistungen durch die Versicherer?
Das EMR hat auf die Vergütung keinen Einfluss, da jeder Versicherer selbst entscheidet, ob und in welchem Umfang er Leistungen von Therapeuten vergütet, die das EMR-Qualitätslabel tragen. Auch vergüten nicht alle Versicherer die gleichen Methoden. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Patienten auf diesen Sachverhalt hinzuweisen, damit sie sich vorgängig bei ihrem Versicherer über dessen aktuelle Vergütungspraxis informieren und eine Kostengutsprache einholen können. Bitte richten Sie sämtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Vergütung der Therapie- und/oder Heilmittelkosten direkt an den jeweiligen Versicherer.
Rückerstattung der Behandlungskosten - welche AnforderungenEs spielt keine Rolle welches Diplom von welcher Schule Sie haben, die Krankenkassen haben Ihre eigenen Richtlinien.
Grundsätzlich gilt, dass ein Klient der eine Zusatzversicherung für Prävention abgeschlossen hat, auch Massagen abrechnen kann, welche als Gesundheitsprävention dienen. Dann wird bis zu einem gewissen Betrag (meist Maximal CHF 600.- pro Jahr) eine Rückerstattung der Kosten geleistet.